Antwort auf die Frage des Monats Juli 2012
"Die Entscheidungen des Bundesssicherheitsrates über Rüstungsexporte unterliegen der Geheimhaltung. Dadurch erfährt die Bevölkerung nichts über die Argumente und Entscheidungsgründe, nicht einmal alle Mitglieder des Bundestages. Damit würden nationale Sicherheitsinteressen gewahrt, heißt es.
Wir nehmen die allseitige Forderung nach Transparenz ernst und sehen zu einer parlamentarischen Kontrolle aller Rüstungslieferungen keine Alternative.
Wie wollen Sie die bisherigen Entscheidungsstrukturen und -wege demokratisieren?"
Eine Geheimhaltung für die Rüstungsexporte ist in Artikel 26 II Grundgesetz nicht vorgesehen. Die Exporte werden auch in den Rüstungsexportberichten aufgeführt, wenn sie erfolgt sind. Das trägt aber unserem Wunsch nach mehr Transparenz beim Rüstungsexport nicht ausreichend Rechnung.
Anstehende Rüstungsexporte sollten vor ihrer Genehmigung bekannt gemacht werden, damit im Falle des öffentlichen Interesses ein entsprechender Diskurs einsetzen kann, der auch von den im Bundestag vertretenden Parteien oder auch einzelnen Abgeordneten über die ihnen gegebenen Möglichkeiten (z.B. kleine/große Anfragen, Regierungsbefragungen, aktuelle Stunden) dann geführt werden kann, wodurch die Legislative ihrer Kontrollfunktion gegenüber der Exekutive gerecht werden kann.
Die Öffentlichkeit könnte sich dann aufgrund der Positionen der Parteien bzw. der Regierung ihre Meinung diesbezüglich bilden und die Bürger dies bei ihrer nächsten Wahlentscheidung berücksichtigen.
Eine umfassende parlamentarische Kontrolle in Form einer konstitutiven Zustimmung durch den Bundestag sehen wir aufgrund von ca. 10.000 genehmigungspflichtigen Rüstungsexporten im Jahr als unpraktikabel an und widerspräche auch Art. 26 II GG, wonach die Bundesregierung (bzw. von ihr beauftragte Behörden, deren Leistungen der Bundestag aus Kapazitätsgründen wohl nicht ersetzen könnte) die Genehmigung erteilt.