AK Außen macht weiter mit bei der Aktion "Frage des Monats" von Pax Christi

pax christi im Bistum Münster fragte:

"Die Entscheidungen des Bundesssicherheitsrates über Rüstungsexporte unterliegen der Geheimhaltung. Dadurch erfährt die Bevölkerung nichts über die Argumente und Entscheidungsgründe, nicht einmal alle Mitglieder des Bundestages. Damit würden nationale Sicherheitsinteressen gewahrt, heißt es.

Wir nehmen die allseitige Forderung nach Transparenz ernst und sehen zu einerparlamentarischen Kontrolle aller Rüstungslieferungen keine Alternative. Wie wollen Sie die bisherigen Entscheidungsstrukturen und -wege demokratisieren?"

 


Für die CDU antwortete Marc Würfel-Elberg im Namen des Arbeitskreises „Außen-, Sicherheitspolitik und Europa“ am 6. Juli 2012:


Eine Geheimhaltung für die Rüstungsexporte ist in Artikel 26 II Grundgesetz nicht
vorgesehen. Die Exporte werden auch in den Rüstungsexportberichten aufgeführt, wenn sie erfolgt sind. Das trägt aber unserem Wunsch nach mehr Transparenz beim Rüstungsexport nicht ausreichend Rechnung.

Anstehende Rüstungsexporte sollten vor ihrer Genehmigung bekannt gemacht werden, damit im Falle des öffentlichen Interesses ein entsprechender Diskurs einsetzen kann, der auch von den im Bundestag vertretenden Parteien oder auch einzelnen Abgeordneten über die ihnen gegebenen Möglichkeiten (z.B. kleine/große Anfragen, Regierungsbefragungen, aktuelle Stunden) dann geführt werden kann, wodurch die Legislative ihrer Kontrollfunktion gegenüber der Exekutive gerecht werden kann.

Die Öffentlichkeit könnte sich dann aufgrund der Positionen der Parteien bzw. der Regierung ihre Meinung diesbezüglich bilden und die Bürger dies bei ihrer nächsten Wahlentscheidung berücksichtigen.

Eine umfassende parlamentarische Kontrolle in Form einer konstitutiven Zustimmung durch den Bundestag sehen wir aufgrund von ca. 10.000 genehmigungspflichtigen Rüstungsexporten im Jahr als unpraktikabel an und widerspräche auch Art. 26 II GG, wonach die Bundesregierung (bzw. von ihr beauftragte Behörden, deren Leistungen der Bundestag aus Kapazitätsgründen wohl nicht ersetzen könnte) die Genehmigung erteilt.

Für die Piraten (erstmalig in die Aktion einbezogen) antwortete Sebastian Kroos, Parteivorsitzender in Münster, am 12. August 2012:

 Diese Frage hat anlässlich aktueller Ereignisse auch in der Piratenpartei Einiges in Bewegung gebracht. Wir bitten allerdings um Verständnis dafür, dass der Kreisverband Münster keine Aussagen über Außen- und Sicherheitspolitik im Namen der Bundespartei treffen wird, zumal diese Themen voraussichtlich erst auf dem Programmparteitag zur Bundestagswahl 2013 behandelt werden. Wir können allerdings versuchen, Ihnen den Diskussionsstand in der Partei darzustellen, indem wir Sie auf die Liquid Feedback Initiative #1980 "Transparenz im Verteidigungsausschuss" im Bereich "Außen, Internationales, Frieden" hinweisen. https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/3519.html
Dieser oder ein ähnlicher Antrag könnte im Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2013 Eingang finden. >

Darüber hinaus macht die Partei auf Partizipationsmöglichkeiten bei der politischen Willesbildung allgemein aufmerksam:

Die Piratenpartei Münster möchte Sie auf die prinzipielle Offenheit unserer Arbeitsgruppen aufmerksam machen. Wenn Pax Christi Vorschläge für die Demokratisierung der Entscheidungen über Rüstungsexporte hat, so steht die Untergruppe Verteidigung der AG Außenpolitik auch Menschen offen, die nicht Parteimitglied sind.

http://wiki.piratenpartei.de/AG_Außenpolitik/UG_Verteidigung
<http://wiki.piratenpartei.de/AG_Au%C3%9Fenpolitik/UG_Verteidigung>

Für die Grünen antworteten Winfried Nachtwei (ehemals MdB) und Carsten Peters, Ratsherr in Münster, am 18. August 2012:

< Die Geheimhaltung um Rüstungsexporte ist einmalig extrem: Während es zu Geheimdiensten und militärischen Geheimeinsätzen über spezielle Gremien gewisse parlamentarische Einblicks- und Kontrollmöglichkeiten gibt, während befugte Abgeordnete des Verteidigungsausschusses Geheimunterlagen in der Geheimschutzstelle des Bundestages einsehen können, gibt es solche Möglichkeiten in Sachen Rüstungsexporte alle nicht. Die nachträgliche Unterrichtung durch den Rüstungsexportbericht fast ein Jahr später erlaubt Bewertung im Nachhinein, aber keine Kontrolle. Rüstungsexporte sind Sperrgebiet für parlamentarische Demokratie! Dies geht einher mit einer beispiellosen und antiparlamentarischen Arroganz, auf die das zuständige Wirtschaftsministerium seit Jahren auf Fragen von Parlamentariern antwortet. Das hat Winni N. immer wieder als abrüstungspolitischer Sprecher unserer Fraktion erlebt. Die zuständigen KollegInnen von Union, FDP, auch SPD haben dem über viele Jahre Vorschub geleistet, indem sie das durchgehen ließen. Umso erfreulicher ist, dass jetzt auch aus der Union Transparenz gefordert

wird. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat seit vielen Jahren und konkret Transparenz bei Rüstungsexporten gefordert, z.B. 2002 in den Koalitionsverhandlungen mit der SPD. In dem jüngsten Fraktionsantrag „Rüstungsexporte kontrollieren – Frieden sichern und Menschenrechte wahren“ vom 25.2.2012 werden folgende Schritte gefordert:

- Die Rüstungsexportberichte der Bundesregierung an den Bundestag sollen

vierteljährlich bis spätestens zum nächsten Quartalsende erfolgen. Inhalte und

Schwerpunkte sind gesetzlich zu regeln.

- Der Bundestag wird vor einer beabsichtigten Rüstungsexportgenehmigung bei

besonders sensible Exporten (z.B. Kriegswaffen in Drittstaaten) unterrichtet und erhält die Möglichkeit zur Stellungnahme. Hierfür wird ein fachpolitisches Gremium

eingerichtet.

- Die Geheimhaltung von Entscheidungen über Rüstungsexporte ist abzuschaffen. Ist

eine Genehmigung abschließend erteilt, muss diese stets bekannt gegeben und

begründet werden. Das Beispiel etlicher anderer Exportnationen zeigt, dass eine solche Transparenz und parlamentarische Kontrolle auch machbar und sinnvoll ist. >

Für die Linke antwortete Benjamin Körner am 20. August 2012:

< Auch wenn Rüstungsexporte einem transparenten Verfahren mit Beteiligung des Bundestages unterliegen würden, wären die exportierten Waffen und Rüstungsgüter nicht weniger tödlich. Trotzdem fordert DIE LINKE, dass alle Rüstungsexporte vor ihrer Genehmigung veröffentlich werden. Mehr parlamentarische Kontrollrechte wären natürlich zu begrüßen, eine wirkliche Alternative sind sie aber nicht. Die Alternative wäre ein grundsätzliches Verbot von Rüstungsexporten.

Auch bei einem transparenten Genehmigungsverfahren in Deutschland kann nicht sichergestellt werden, was nach dem Export im Ausland passiert. Dies zeigt auch eine Kleine Anfrage der LINKEN, auf die die Bundesregierung im Juli 2012 geantwortet hat: Die Bundeswehr muss in Afghanistan auch gegen deutsche Waffen kämpfen. Seit 2009 haben ISAF-Truppen bei Kämpfen mit den Aufständischen unter anderem Maschinenpistolen, ein Maschinengewehr, ein Sturmgewehr G3 und einen Mörser aus deutscher Produktion erbeutet. Wenn sie erst einmal exportiert sind, werden deutsche Waffen offenbar beliebig weitergereicht, bis dahin, dass sie jetzt in Afghanistan gegen deutsche Soldaten gerichtet werden.

Dies zeigt einmal mehr, dass die Kontrolle von Waffenexporten überhaupt nicht funktioniert. Wenn die Waffen einmal exportiert sind, ist die Verbreitung deutscher Waffentechnologie nicht mehr zu stoppen. Deshalb tauchen deutsche Waffen in nahezu allen Kriegsgebieten der Gegenwart auf: in Somalia, Darfur, Georgien oder in Libyen. >

Alle Antworten auf die vergangenen Fragen - einschließlich der Antworten anderer Parteien finden Sie hier:
http://www.aufschrei-waffenhandel.de/Frage-des-Monats.328.0.html