Antwort auf die Frage des Monats September 2012

Die Frage von Pax Christi Münster:
"Mit den Sturmgewehren G3 und G36 und den Maschinenpistolen MP5 und MP7 aus deutscher Produktion werden weltweit massenhaft Menschen getötet. Nach Berechnungen der Deutschen Friedensgesellschaft sind mehr als 1,6 Millionen Menschen allein mit Waffen der Firma Heckler & Koch aus Oberndorf erschossen worden. Die Tendenz steigt. Solche Kleinwaffen, die auch von Kindersoldaten gehandhabt werden können, gelangen leicht in Krisenregionen. Sogar Staaten, die Menschenrechte verletzen, erhalten Lizenzen für die Produktion.
Wir meinen: Nur ein vollständiger Stopp von Kleinwaffenexporten an Drittstaaten würde der Verantwortung der Bundesregierung für den Schutz der Menschenrechte und der Förderung des Friedens gerecht. Aussagen wie: 'Wenn wir nicht liefern, tun es andere', sind ein ethisches Armutszeugnis.
Wir fragen Sie: Unterstützt Ihre Partei Initiativen zu einem Exportverbot für Kleinwaffen? Auf welche Länder und wie sollten Lizenzvergaben beschränkt werden?"
Die Antwort der CDU Münster:
Die Vergabe von Lizenzen und ein Export von Kleinwaffen soll entsprechend der geltenden Rüstungsexportbestimmungen stattfinden, wobei wir eine  Ergänzung um die bereits in vorangegangenen Antworten erläuterte Transparenz vor Exportgenehmigung fordern, sodass das Parlament seine Kontrollfunktion gegenüber der Exekutive wahrnehmen kann. Lieferungen an Drittstaaten sowie Lizenzvergaben sind genau zu prüfen, denn es muss sichergestellt werden, dass Waffen nicht in Krisengebiete geliefert werden, wo sie dann in falsche Hände gelangen könnten und dort die Lage noch verschlimmern.

Ausgenommen sollen solche Staaten/Krisengebiete sein, in denen es darum geht, von der internationalen Gemeinschaft unterstützte Regierungen und unsere Partnerländer gegen Angriffe zu verteidigen – u.a. in Afghanistan, wo z.B. eine Ausrüstung der neuen Sicherheitskräfte durchaus in Betracht kommt. Um zu verhindern, dass Waffen aus Lizenznehmer-Ländern weiter verkauft werden, sollen die vorgesehenen Endnutzungsvereinbarungen wirksam überprüft werden.

Zur Einschränkung schlagen wir vor, diese Überprüfungen durch das Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr (ZVBw) durchführen zu lassen und die Verträge entsprechend auszugestalten. Das ZVBw verfügt über langjährige Erfahrungen im Bereich der Rüstungskontrolle und ist von
Rüstungsunternehmen unabhängig. Bei Verstößen ist ein sofortiger Lizenzentzug vorzusehen.