Pressemitteilung zur Bundeswehrreform und Wegfall der Wehrpflicht„Auswirkungen der Aussetzung der Wehrpflicht“


In seiner letzten Sitzung am 19.01.2011 hat der Arbeitskreis Außen-, Sicherheitspolitik und Europa das Thema „Bundeswehrreform und Aussetzung der Wehrpflicht – mögliche Auswirkungen auf Innere Führung, Auftragstaktik, Attraktivität des Dienstes, Auftrag der Bundeswehr und Wahrnehmung der Bundeswehr in der Öffentlichkeit“ diskutiert.

Seitens des Arbeitskreises wird nicht die Wiedereinführung der Wehrpflicht beschworen. Angesichts der fehlenden territorialen Bedrohungslage ist ein solch umfassender Grundrechtseingriff immer schwieriger zu rechtfertigen – auch vor dem Hintergrund der immer geringeren Einberufungszahlen und der damit verbundenen subjektiv empfundenen Wehrungerechtigkeit. Landesverteidigung ist mit der Bundeswehr in ihrer neuen Form nicht zu machen, und es darf auch bezweifelt werden, ob dies im Rahmen der heutigen NATO noch in der Form wie vor 20 Jahren möglich wäre. Aber auch hier dürfte dies angesichts der Bedrohungslage nicht mehr notwendig sein. Man hat sich den Gegebenheiten angepasst. Allein wegen des verständlichen Wunsches, dass die jungen Leute mal Ordnung lernen und das Auskommen auf engem Raum mit Gleichaltrigen unterschiedlicher sozialer Herkunft, lässt sich eine Wehrpflicht nicht aufrechterhalten. Aber ihr Wegfall wird Auswirkungen haben, und es ist notwendig sich dieser bewusst zu werden, um auf diese reagieren zu können.

Mit der Nachwuchsgewinnung dürfte es schwieriger werden, da die bisher über 30% Nachwuchs, die aus der Wehrpflicht generiert werden konnten, wegfallen werden. Das Argument, das lange Zeit für den Erhalt der Wehrpflicht ins Feld geführt worden ist, nämlich, dass die Wehrpflichtarmee die intelligentere Armee sei, lässt den Schluss zu, dass es also nicht nur in quantitativer sondern auch qualitativer Hinsicht Probleme bei der Nachwuchsgewinnung geben wird. Es wird eine noch stärkere „Prekarisierung der Truppe“ befürchtet. Bedenkt man weiter, dass die Auftragstaktik als Führungsmodell im Gegensatz zur Befehlstaktik den im Sinne der jeweils übergeordneten Führung mitdenkenden Soldaten voraussetzt, dann wird dies mit Sorge gesehen. Eine diese Auswirkung kompensierende Attraktivitätssteigerung wie sie auch der Bundeswehrverband fordert, ist aber angesichts der Sparziele wohl kaum im notwendigen Umfang zu erwarten.
Mit dem Wegfall der Wehrpflicht wird auch die Bundeswehr an sich weiter aus dem Blickwinkel der Öffentlichkeit verschwinden. Zum Beispiel öffentliche Gelöbnisse gibt es dann nicht mehr. Es ist auch zweifelhaft, ob es öffentliche Vereidigungen – außer vielleicht beim Wachbataillon – geben wird. Auch Probleme im Bereich der Menschenführung werden nicht mehr so große Wellen schlagen wie jetzt noch die Vorgänge auf der Gorch Fock. Die Zuschriften an den Wehrbeauftragten aus solchen Gründen dürften im Kreise der Neuen kein großes Ausmaß annehmen. Denn derjenige, der demnächst seinen Dienst antritt, der ist ja freiwillig da, will etwas erreichen und dürfte wohl gewillt sein, einen etwas raueren Ton zu akzeptieren. Die Innere Führung wurde ja bereits mehrfach zu Grabe getragen, jetzt wird dann wohl auch das Grab zugeschüttet werden und Baudissin sich in seinem umdrehen. Man kann nur dazu aufrufen, der Bundeswehr immer wieder öffentliche Aufmerksamkeit zuteil werden zu lassen, um die Einbindung in die Gesellschaft aufrecht zu erhalten. Z.B. durch Truppenbesuche interessierter Bürger, die regelmäßig angeboten werden. Oder auch regelmäßige Besuche seitens der Politiker aller Ebenen.
Als letztes fragt man sich dann aber auch, wer bei der nächsten Flutkatastrophe die Sandsäcke füllen soll, wenn die Soldaten weniger werden und noch mehr im Einsatz sind. Man könnte darüber nachdenken, ob man nicht zusätzlich zum technischen Hilfswerk, dessen Kräfte dafür auch nicht reichen, einen kostengünstigen Freiwilligendienst einrichten sollte, wie eine Art Nationalgarde, in der nicht nur die Hilfe bei Umweltkatastrophen geübt würde, sondern auch Landesverteidigungskompetenzen bewahrt werden könnten und ggf. auch ein Einsatz bei inneren Unruhen in stärkerem Maße, als dies der Bundeswehr möglich wäre, trainiert und verfassungsrechtlich erlaubt werden könnte.  

Marc Würfel-Elberg, Ltr. Arbeitskreis Außen- Sicherheitspolitik und Europa CDU Münster