Antwort auf die Frage des Monats Mai 2013

Wir (Pax Christi MS) haben von allen Parteien gehört, dass sie eine restriktive Exportpolitik vertreten und die bisherigen Verfahren im Bundessicherheitsrat verändern wollen.

 

Wir meinen:

Die politischen Absichtserklärungen müssen in Initiativen für neue Gesetze münden. Ziel muss eine europaweite Ächtung von Waffenexporten sein, die Konflikte verschärfen und Menschenrechte weltweit gefährden. Auch eine möglichst weitgehende Konversion zur Produktion ziviler Güter ist erstrebenswert.

 

Wir fragen:

Welche Gesetzesinitiativen wird Ihre Partei ergreifen, um mehr Transparenz für das Parlament und die Bürger/innen im Bereich Rüstungsexport zu schaffen? Welche weiteren Maßnahmen zur Beschränkung und Kontrolle des Waffenhandels sowie zur Rüstungskonversion wird Ihre Partei in den Bundestag einbringen?

Die Antwort des AK Außen:

Folgende Initiativen möchten wir gerne über unsere Abgeordneten ergreifen lassen:

 

  1. Übertragung der federführenden Zuständigkeit für Rüstungsexporte vom Wirtschaftsministerium auf das Auswärtige Amt (Außenministerium) bei Etablierung von Mitzeichnungsgängen unter Beteiligung mindestens des Wirtschafts-, Entwicklungszusammenarbeits- und Verteidigungsministeriums. Rüstungsexporte haben häufig diplomatische Implikationen und diese sollten verstärkt berücksichtigt werden. Es geht konkret um das Bild Deutschlands in der Welt. Waffenexporte müssen nach Innen und Außen gut begründet sein.

  2. Mehr Transparenz durch frühzeitige Offenlegung der beantragten Exporte und der Entscheidungen. Ein Rüstungsexportbericht, der erst nach über einem Jahr veröffentlicht wird, trägt dem Transparenzbedürfnis nicht ausreichend Rechnung. Eine quartalsweise Regelung wäre erstrebenswert.

  3. Einrichtung eines durch den Bundessicherheitsrat über seine Entscheidungsprozesse zu informierenden Gremiums des Bundestages – ähnlich dem Parlamentarischen Kontrollgremium, um eine bessere Kontrollfunktion der Legislative zu ermöglichen.

  4. Endnutzungsvereinbarungen sollen mit entsprechenden Verifikationsmöglichkeiten durch die Bundesrepublik einhergehen und in Export-Verträgen eingearbeitet werden.