Antwort auf die Frage des Monats April 2013
Die "Frage des April" bezieht sich auf den aktuellen
Beschluss der UNO-Konferenz zum 'World Arms Treaty'
und lautet schlicht:In der letzten Woche haben die
UNO-Staaten mit überwältigender Mehrheit ein
Waffenhandelsabkommen verabschiedet, das
Waffenlieferungen verbietet, wenn diese "zu Völkermord,
Verbrechen gegen die Menschlichkeit und
Kriegsverbrechen beitragen" (Zitat: Amnesty International).
Wir meinen:
Dieser Beschluss ist ein Erfolg, vor allem nach der
Blockadepolitik von Iran, Nordkorea und Syrien. Aber die
Breite seiner Interpretationsmöglichkeiten wird konkrete
Restriktionen des Waffenhandels massiv erschweren.
Wir fragen Sie:
Wie kommentieren Sie den Beschluss? Welche Chancen,
welche Probleme sehen Sie für die deutsche Politik?
Antwort AK Außen:
Wir begrüßen den Beschluss und hoffen auf eine baldige
Ratifizierung durch die Unterzeichnerstaaten, damit der
Vertrag auch in Kraft treten kann. Für Deutschland ergibt
sich hinsichtlich der geforderten Rüstungsexportrichtlinien
wenig Handlungsbedarf. Erheblicher Handlungsbedarf
besteht hingegen bei der Verbesserung der Kooperation
beim Transfer durch andere Länder und hinsichtlich der
Endnutzung. Dabei kommt der Verifikation besondere
Bedeutung zu. Deutschland hat seit Jahrzehnten (im
Rahmen der Umsetzung der KSE-Verträge) viel Erfahrung
in diesem Bereich gesammelt und kann dabei auch
anderen Staaten Hilfestellungen geben, ihren mit dem
neuen Vertrag wohl entstehenden Verifikationsaufgaben
besser nachzukommen.